Instandhaltung in Trinkwasser-Installationen

Die Grundlage des bestimmungsgemäßen Betriebs (-> § 13 Abs. 1 TrinkwV) ist gem. DVGW W 551-3 (A) und VDI 3810-2/VDI 6023-3 die Instandhaltung der Trinkwasser-Installation. Die Pflicht zur Instandhaltung von Trinkwasser-Installationen setzt auch nicht erst dann ein, wenn mit Verschleißerscheinungen zu rechnen ist, sondern sie besteht grundsätzlich.
Aus einer unzureichenden oder fehlenden Instandhaltung können gravierende Mängel und Risiken für die menschliche Gesundheit entstehen. Werden beispielweise Sicherungseinrichtungen zum Schutz gegen Rückfließen nicht in einem ordnungsgemäßen Zustand gehalten, so dass sie ihrer Funktion nicht mehr gerecht werden können, besteht das Risiko einer Verunreinigung des Trinkwassers durch das angeschlossene Nicht-Trinkwasser aus Apparaten oder anderen Systemen. Aber auch Filter am Hauswassereingang zu Einfamilienhäusern müssen durch den Tausch der Filterelemente oder regelmäßige Rückspülung instand gehalten werden, da ansonsten aus dem Belag auf dem Filterelement ein Biofilm entstehen kann, der wiederum zu unerwünschten Verkeimungen führt.

Die begriffliche Definition zur Instandhaltung aus der DIN 31051 erklärt damit „die Kombination aller technischen und administrativen Maßnahmen sowie Maßnahmen des Managements während des Lebenszyklus einer Betrachtungseinheit zur Erhaltung des funktionsfähigen Zustandes oder der Rückführung in diesen, sodass sie die geforderte Funktion erfüllen kann“. Dies meint also alle Maßnahmen, die für den zweckgerichteten, ordnungsgemäßen Betrieb der Trinkwasseranlage erforderlich sind.

Instandhaltung nach DIN 31051

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die für den hygienisch einwandfreien Betrieb erforderlichen Maßnahmen für die Instandhaltung müssen für alle in einem Objekt vorgesehenen und installierten Armaturen, Apparate und Trinkwasserleitungen in der -> Instandhaltungsplanung nach VDI 3810 Blatt 2 Pkt. 7 berücksichtigt werden und es sind erforderliche bauliche Voraussetzungen zu schaffen.

Um eine technische Anlage ordnungsgemäß instandhalten zu können, müssen Anlagenteile, die einer regelmäßigen Kontrolle und Wartung bedürfen (z. B. Wasserzähler, Rückflussverhinderer, Filter, Sicherungseinrichtungen usw.) oder zur Kontrolle und Wartung vorgesehen sind (z. B. Druckmessgeräte), sowie sämtliche Bedienungselemente (z. B. Absperrarmaturen) jederzeit zugänglich und ohne Schwierigkeiten zu erreichen sein. Der Zugang zu solchen Anlagenteilen darf nicht durch Sperrmüll, Möbel, Verkleidungen, Bodenbeläge usw. versperrt sein.